Page 36 - Spar- und Bau Magazin
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                                                MEIN BALKON –
     WAS IST ERLAUBT?
     er eine Woh- gen verboten. Dies würde eine fristlose bedarf der Zustimmung durch SPARBAU. nung mit Balkon Kündigung nach sich ziehen. Er darf den Balkon zudem nicht zu
hat, freut sich einem komplett abgeschlossenen Raum sicherlich schon Müssen Blumenkästen innen oder au- machen. Darüber hinaus ist darauf zu auf den Früh- ßen am Geländer angebracht werden? achten, dass der gewählte Sichtschutz
ling. Denn wenn die Frühlingssonne für Beides ist möglich. Damit die Kästen die einheitliche Optik des Hauses nicht
  angenehme Temperaturen sorgt, wird der Balkon zum beliebten Ort, um an der frischen Luft zu entspannen und einen Kurzurlaub vom Alltag zu machen. Doch was ist eigentlich auf dem Balkon erlaubt und was nicht? Wir haben für Sie einige der wichtigsten Regeln zusammenge- stellt.
Darf ich meinen Balkon bepflanzen?
Selbstverständlich dürfen Sie Ihren Bal- kon bepflanzen. Nehmen Sie dabei aber bitte Rücksicht auf Ihre Nachbar:innen. Achten Sie darauf, dass Ihre Pflanzen nicht bis zu den Balkonen oder Fenstern der anderen Mieter:innen ranken. Zudem darf das Gebäude, in dem Sie wohnen, durch die Pflanzen keinen Schaden nehmen.
Welche Pflanzen sind erlaubt?
Die Wahl liegt ganz bei Ihnen und Ihrem persönlichen Geschmack. Achten Sie aber bitte darauf, dass Sie Ihre Nach- bar:innen durch Ihre Pflanzen nicht beeinträchtigen. Blätter oder dergleichen, die hin und wieder auf den Balkon Ihrer Nachbar:innen fallen, sind unproblema- tisch. Hängepflanzen, die z. B. bis zum Balkon unter Ihnen ranken, sind hingegen nicht erlaubt. Und selbstverständlich ist das Anlegen von illegalen Drogenplanta-
jedoch bei stürmischem Wetter aus- reichend gesichert sind, empfielt sich
die Anbringung an der Innenseite des Balkons. Sichern Sie die Kästen dabei fachgerecht, ohne in die Bausubstanz einzugreifen. Fragen Sie uns gern, sollten Sie bezüglich die Anbringung unsicher sein.
Darf ich Blumenampeln auf meinem Balkon anbringen?
Ja, Sie dürfen auch Blumenampeln oder hängende Töpfe anbringen. Auch hier gilt wie für die Blumenkästen: Sorgen Sie für sichere Befestigungen und Absturzsi- cherheit. Achten Sie zudem darauf, dass das Haus durch die Anbringung keine Beschädigungen davonträgt.
Was ist, wenn Wasser beim Blumengie- ßen nach unten tropft?
Beim Gießen Ihrer Pflanzen ist Vorsicht geboten. Achten Sie darauf, dass Ihre Nachbar:innen oder Passant:innen nicht aus Versehen „geduscht“ werden und dass das Wasser nicht an der Fassade herabläuft. Das kann zu Schäden oder Verschmutzungen führen.
Ist die Anbringung eines Sichtschutzes oder eines Katzennetzes erlaubt?
Die Anbringung eines Sichtschutzes
beeinträchtigt. Sofern ein Sichtschutz bei modernisierten Wohngebäuden oder bei Neubauten gewünscht ist, erfolgt die Bestellung und Anbringung durch SPARBAU. Die Kosten hierfür trägt der/ die Mieter:in. Bei der Anbringung von Katzennetzen, die ebenfalls eine vorheri- ge Zustimmung erfordert, ist es wichtig, dass sie ohne bauliche Veränderungen angebracht und rückstandslos wieder abgebaut werden können. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte bei uns nach, was mög- lich ist und was nicht.
Und wie sieht es mit Markisen und Sonnenschirmen aus?
Markisen werden in der Regel an der Hauswand oder dem oberen Balkon angebracht. Dies stellt einen baulichen Eingriff dar, welcher vorher durch SPARBAU genehmigt werden muss. Das Aufstellen eines Sonnenschirms ist hin- gegen unproblematisch. Sorgen Sie ein- fach dafür, dass er gesichert ist und nicht vom Balkon geweht werden kann.
Bei weiteren Fragen rund um Ihren Balkon wenden Sie sich gerne an unsere Berater:innen unter der Rufnummer 0231 182030 oder per E-Mail an zentrale@sparbau-dortmund.de.
36 SPARBAU-MAGAZIN 01 | 2023
  











































































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