Page 19 - Spar- und Bau Magazin
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                                    TREFFEN DER
 NORDSTADT-
VERTRETER:INNEN
  Die SPARBAU-Vertreter:in- Ebrecht, um ein Gespräch gebeten, um ihre sam mit den Anwesenden, wie im Sinne
Themen gebündelt in die Genossenschafts- verwaltung zu transportieren.
Das Treffen fand in der renovierten Haupt- verwaltung der Genossenschaft, Kamp- straße 51, in persönlicher Atmosphäre statt. Die Herren Große-Wilde und Ebrecht nahmen die Sachverhalte aus dem Vertre- terkreise entgegen und berieten gemein-
  nen aus den nördlichen Stadtgebieten treffen sich regelmäßig zum Austausch über ihre Anliegen, ins-
besondere aus dem eigenen Wohnumfeld. Für den 26. Februar 2023 hatten sie den Vorstandsvorsitzenden Franz-Bernd Große- Wilde sowie den Vorstandsbevollmächtig- ten mit Gesamtprokura, Prof. Dr. Florian
der Bewohner:innen sachverhaltsbezogen vorgegangen werden könne.
Themen waren unter anderem: die bedarfs- gerechte Sanierung von Badezimmern, die Weiterentwicklung des Altbaubestandes in der Nordstadt, Regeln von Hausordnung und Zusammenleben sowie die Besetzung der Außenstelle in der Uhlandstraße.
 ARBEITSKREIS ZUR AKTUALISIERUNG UDER SATZUNG UND WAHLORDNUNG
nsere Satzung regelt die des Aufsichtsrats sowie Vertreter:innen relevanten Aspekte des verschiedener Quartiere besteht. genossenschaftlichen Mit-
einanders und ergänzt die In bislang 4 Sitzungen wurde über mög- Bestimmungen des Ge- liche Satzungsänderungen beraten; hierbei
nossenschaftsgesetzes. Sie ist damit unser wurden insbesondere Anträge aus der
   wichtigstes Regelwerk.
Im Jahre 2022 hat der GdW Berlin e.V., Spitzenverband der Wohnungswirtschaft, eine neue Mustersatzung für Wohnungs- genossenschaften erarbeitet und den Unternehmen zur Umsetzung empfohlen. Diese Aktualisierung nahmen wir zum Anlass, unsere Satzung auf den Prüfstand zu stellen. So wurde im Herbst 2022 der Arbeitskreis „Satzungsanpassung“ gebildet, der neben dem Vorstand aus Mitgliedern
Vertreterschaft sowie die Ergebnisse der im vergangenen Jahr durchgeführten Vertre- ter:innen-Werkstätten berücksichtigt. Als oberstes Entscheidungsorgan der Ge- nossenschaft obliegt die Beschlussfassung über den finalen Satzungsvorschlag der Vertreterschaft. Der Beschluss soll im Rah- men einer außerordentlichen Vertreter:in- nenversammlung herbeigeführt werden. Über den weiteren Prozess halten wir Sie gerne auf dem Laufenden!
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